Garantierte Unabhängigkeit bei der Versicherungsberatung
Im Gegensatz zu Versicherungsagenten oder –Maklern ist der Versicherungsberater neutral, denn die Hauptaufgabe besteht in der Beratung des Mandanten
Für die Tätigkeit benötigt der Versicherungsberater eine Zulassung, die er nur erhält, wenn ihm umfassendes Fachwissen, Zuverlässigkeit und seine persönliche Eignung attestiert wurden.
Nur dem Mandanten verpflichtet
Der Versicherungsberater ist in seiner Berufsausübung unabhängig und vertritt ausschließlich die Interessen seines Mandanten. Mit seiner Berufserlaubnis erhält der Versicherungsberater das Verbot Provisionen oder sonstige Vergünstigungen von Versicherern anzunehmen.
Das wird sich auch mit Umsetzung der neuen Vermittlerrichtlinie (IDD) zum 23.02.2018 nicht ändern. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Versicherungsberater geeignete Versicherungen vermitteln, mit dem Vorteil der Provisionserstattung an den Auftraggeber, durch den Versicherer.
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