Beratung, Module und Honorar
Individuelle, situationsorientierte Beratungsmodule
Einzelberatung
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Strukturierte-Beratung
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Optimierungs-Beratung
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Das Dauermandant
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Basisanalyse | ||||
Risikoeinschätzung | ||||
Versicherungsanalyse | ||||
Optimierungskonzept | ||||
Marktausschreibung | ||||
Schriftwechsel mit Versicherungen |
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Schadenabwicklung |
Honorargestaltung
Vorteile gegenüber provisions- oder courtageabhängigen Beratern
Versicherungsberatung ist Rechtsberatung. Die Richtschnur für die Abrechnung Rechtsberatender Tätigkeiten ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Schutz ohne Provisions- bzw. Courtagezahlungen
In der Versicherungsprämie von Agenten oder Maklern vermittelter Verträge ist ein verdeckter Provisions -bzw. Courtageanteil enthalten. Im Gegensatz zu den von mir erhobenen Honoraren können die Provisionen bzw. Courtagen steuerlich nicht als Betriebs- oder Werbekosten abgesetzt werden.
Liquiditäts-Profit für Mandanten durch Unabhängigkeit
Der Agent kann in der Regel nur die Produkte seiner Gesellschaft vertreiben. Der Makler hingegen hat interne Listen, wonach Versicherungsgesellschaften mit der höchsten Courtagezahlung auch das Geschäft erhalten, ohne dass Sie als Mandant durch bessere Leistungen davon profitieren.
Das Spar-Paradoxon
Die Provisionen/Courtagen werden prozentual von der Prämie berechnet, egal wie viel Zeit oder Aufwand der Agent oder Makler für den Fall investiert hat. Insofern lohnt es sich für den Agenten/Makler eher eine Prämienerhöhung als eine Beitragsreduzierung oder eine Bündlung der Verträge zu erzielen. Die objektiven Bedürfnisse des Mandanten bleiben dabei jedoch unberücksichtigt.